Psychotherapie (HPG)

PSYCHOTHERAPIE (HPG)


Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens in eine psychische Krise geraten, zu deren Bewältigung eine kürzere oder längere Psychotherapie sinnvoll sein kann. Auch bei Konflikten und Problemen, die in ähnlicher Weise immer wieder auftreten und das Gefühl hinterlassen, an dieser Stelle der persönlichen Entwicklung nicht weiterzukommen, kann eine Psychotherapie hilfreich sein. Nicht zuletzt können Sinnkrisen, oft nach Verlusten, Gewalterfahrungen oder anderen besonderen Lebensereignissen, den Wunsch nach einer psychotherapeutischen Unterstützung hervorrufen.

Zu Beginn der Psychotherapie verabreden die/der Ratsuchende und die/der Behandelnde gemeinsam die Bedingungen der zukünftigen Zusammenarbeit, die sich an dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Psychologie orientiert. Die Auswahl der psychotherapeutischen Verfahren und Methoden (z. B. Gesprächs-, Verhaltens- oder Hypnotherapie) ergibt sich einerseits aus der Diagnose und den Voraussetzungen des/der Ratsuchenden und andererseits aus der Expertise des/der Behandelnden.

Eine Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz (HPG) erfolgt – anders als bei approbierten psychologischen und ärztlichen Psychotherapeut/Innen – ohne Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, d.h. dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten hierfür nicht übernehmen; die erbrachten Leistungen werden privat liquidiert.




Weiterführende Fragen oder konkrete Absprachen können mit Prof. Dr. Heubrock besprochen werden.


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